|
|
Rechtzeitiges
Erkennen von Gefährdungspotenzial im Unternehmen
und entsprechendes Abwenden von möglichen
Schadenereignissen. |
|
|
Notfallübungen unter
realistischen Bedingungen. |
|
|
Auf die Bedürfnisse
des Kunden abgestimmte Notfall Konzepte. |
|
|
Gründung eines Katastrophenstabes
mit entsprechenden Fachberatern und dessen Vorbereitung
auf den Ernstfall. |
|
|
Fachberater aus den Bereichen
Risikomanagement, Brandschutz, Personalberatung,
Öffentlichkeitsarbeit, IT-Branche usw. Die
Aufgabe der Fachberater ist es, die Betriebsunterbrechung
so gering wie möglich zu halten. |
Als zweites Bundesland in Deutschland – nach
Berlin – hat
Hessen ein fachübergreifendes Konzept zum medizinischen
Katastrophenschutz beschlossen. Schwerpunkt ist die
ausführliche
Darstellung aller Vorbereitungen für die medizinische
Versorgung
einer größeren Anzahl Verletzter und Kranker.
Rechtliche Grundlage ist das hessische Krankenhausgesetz,
das in Paragraph 9 von den Krankenhäusern den
Aufbau eines
Katastrophenmanagements sowie regelmäßige
Übungen in diesem
Bereich fordert.
Naturkatastrophen, wie das Jahrhunderthochwasser
im Jahr
2002, oder Unfälle, wie das Zugunglück von
Eschede, zeigen,
wie schnell sich unsere Vorstellungen von Sicherheit
und Wahrscheinlichkeit
in Luft auflösen können.
Doch auch scheinbar kleine Ereignisse, wie zum Beispiel
ein
geistig verwirrter Krankenhaus-Patient, der sein Bett
anzündet,
oder die Explosion einer Sauerstoffflasche in einem
Versorgungsraum
können dramatische Folgen haben.
Daher sind bereits im Vorfeld eines möglichen
Schadenereignisses umfangreiche Regelungen zwingend
erforderlich.
Eine Katastrophe kann nicht alleine durch die Rettung
und Verteilung Verletzter auf die Krankenhäuser
bewältigt werden.
So muss zum Beispiel eine ausreichende Zahl notfall-
und katastrophenmedizinisch geschulter Ärzte
eingesetzt werden können
und die Krankenhäuser in der Lage sein, eine
große Anzahl Opfer gleichzeitig aufzunehmen.
Es ist sehr wahrscheinlich, dass in naher Zukunft
auch andere Bundesländer den Beispielen von Berlin
und Hessen folgen werden und die Krankenhäuser
per Gesetz dazu verpflichten, ein funktionierendes
Katastrophenmanagement vorzuweisen.
Daher ist es wichtig, sich möglichst frühzeitig
mit dem komplexen Thema Risikomanagement zu befassen.
Zum einen müssen Krankenhäuser bei Schadenereignissen
mit in den Katastrophenstab eingebunden werden. Zum
anderen sollten Kliniken auch darauf vorbereitet sein,
selbst einmal von einem Schadenereignis betroffen
zu sein.
In diesem Fall fordert der Gesetzgeber, dass das Krankenhaus
so schnell wie möglich in der Lage sein muss,
den regulären Betrieb wieder aufzunehmen.
Diese Forderung ist nur zu erfüllen, wenn das
Krankenhaus über das entsprechende Katastrophenmanagement
verfügt und das gesamte Personal durch regelmäßige
Übungen für den Ernstfall gerüstet
ist. Rollen, Aufgaben und Entscheidungskompetenzen
müssen im Vorfeld definiert sein, Checklisten
für die verschiedenen Aufgaben bereit liegen
und die Zusammenarbeit in Notsituationen geregelt
sein.
|